TABU ESCORT FAQ dem Escort in München
Ihre Fragen unsere Antworten zum Thema Escort by TABU
TABU ESCORT ist eine High Class Escort Werbeplattform für selbständige Escortdamen, als Begleitung für kulturelle Zwecke wie z.B. in die Oper, ins Theater, zu einer Veranstaltung, zum Dinner oder als Reisebegleitung, sowie für Hotel- und Hausbesuche. Actrice Consulting and Solution Services UG (haftungsbeschränkt) stellt die Werbeplattform www.tabu-escort.de im Internet zur Verfügung und präsentiert dort die verschiedenen, selbständigen Escortdamen mit ihren jeweiligen Sedkarten.
Wünschen Sie als Kunde eine Escortdame zu buchen, leiten wir Ihre Buchungsanfrage an die Escortdame Ihrer Wahl weiter. Die Escortdamen sind alle freiberuflich selbstständig tätig und handeln auf eigene Rechnung und im eigenen Namen.
Die Escortdame entscheidet selbst, ob sie diese die Buchung annimmt. Eine Anfrage seitens des Kunden stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Wenn die Escortdame das Date annimmt, werden wir unverzüglich den Kunden vorzugsweise telefonisch, per SMS oder per E-Mail kontaktieren, um das Date durch die Dame zu bestätigen.
Es werden nur seriöse Anfragen von Kunden beantwortet. Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden nicht beantwortet.
Das „ProstSchG” dient zur gesetzlichen Regelung der Rechtsverhältnisse von Prostituierten in Deutschland.
Das ProstSchG ist ab dem 1. Juli 2017 in Kraft getreten und die gesetzliche Regelung und der Geltungsbereich wird auch auf Escort-Damen erweitert. Die Ausdehnung des Gesetzestextes ist unglücklich, da es sich bei Escort Damen nicht um Prostituierte im Sinne der Definition handelt. Anders als im „echten Erotik Gewerbe” ist bei der Buchung einer Escort Dame die Vereinbarung von sexuellen Handlungen kein Gegenstand des im Vorfeld abgeschlossenen Vertrags. Das Honorar der Escort Dame ist für die gebuchte Zeit zu entrichten und nicht für eine erotische Dienstleistung.
Aus einer Escort Dame wird keine professionellen Prostituierte. Durch das neue Gesetz werden aus den Escort Damen keine „Prostituierten“. Es handelt sich weiterhin um die Dienstleistung einer selbständigen High-Class-Escort Dame.
Escort Damen müssen spätestens ab dem 31. Dezember 2017 dem Amt mitteilen müssen, dass sie als freiberufliche Escort Dame tätig sind und dass sie der Prostitution in einer speziellen Form nachgehen. Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld anbieten. Dies gilt auch für alle Escort Damen.
Sinn und Zweck der Änderung des ProstSchG ist die Verhinderung von Zwangsprostitution und Menschenhandel.
Was ändert sich, wenn Sie als Escort Dame bereits tätig sind oder als Escort Dame in Zukunft arbeiten möchten?
Ihre Anonymität bleibt weiterhin zu 100% gewahrt. Wir achten als Werbeplattform auf Diskretion und Privatsphäre aller selbstständigen Escort Damen.
Ausweis und Registrierung:
Jede Escort-Dame benötigte in der Vergangenheit einen Gewerbeschein. Dem Staat und den Behörden war somit Ihre Tätigkeit als Escort immer bekannt. Zudem besteht in Deutschland Ausweispflicht. Kann sich ein Bundesbürger in einer beliebigen Lebenssituation nicht ausweisen, droht ein Bußgeld. Dies stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, jedoch keine Straftat. Dies war schon immer so und stellt keine Neuerung dar.
Kondompflicht:
Die Verwendung von Kondomen beim Geschlechtsverkehr sowie Analverkehr war schon immer Pflicht. Eine wesentliche Änderung ist, dass diese Regelung zukünftig auch für jede Art von Oralverkehr gilt. Bisherige angebotene Dienstleistungen wie beispielsweise “Französisch mit Aufnahme”, „Französisch Total“ sowie Naturfranzösisch dürfen so nicht mehr von den Escort Damen angeboten werden.
Die genauen Honorare entnehmen Sie bitte dem Profil der einzelnen Escort Dame unter der Rubrik „HONORARE“. Die selbständige Escortdame hat nach eigenem Ermessen ihre Honorare festgelegt und diese frei gestaltet und uns zur Veröffentlichung mitgeteilt.
Ja, natürlich. Alle Fotos sind aktuelle Fotos der jeweiligen Escortdamen. Der Fotograf versucht die Escortdamen so authentisch wie möglich zu fotografieren, so dass Sie mit Sicherheit Ihre gebuchte Escortdame erkennen werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Escortdamen ebenfalls anonym bleiben wollen und zumeist in einem Hauptberuf tätig sind bzw. eine eigene Karriere haben oder studieren.
Spesen fallen immer dann an, wenn Sie die Escortdame an einem Ort außerhalb ihres Wohnortes treffen möchten. Z. B. am Flughafen oder bei einer Reise. Die Spesen decken hauptsächlich die Kosten der Anreise, den erhöhten Zeitaufwand und eine Kilometerpauschale bei Anreise mit dem eigenen Auto ab. Flug- und Bahntickets sowie Taxikosten werden separat berechnet. Bitte lesen Sie dazu “Honorare” der Escortdame.
In bar und in Euro direkt an die Escortdame. Wenn Sie mit einer anderen Währung bezahlen wollen, ist dies vorab mit unserer Agentur und der Escortdame abzuklären. Die Dame akzeptiert nach vorheriger Absprache nur US Dollar, Schweizer Franken und Britische Pfund. Bitte übergeben Sie das vereinbarte Honorar und eventuell anfallende Reisespesen der Escortdame in einem offenen Umschlag zu Beginn des Dates.
Das jeweilige Honorar bezieht sich auf die gebuchte Zeit, die die selbständige Escortdame mit Ihnen verbringt. Die Escortdame entscheidet dabei selbst, wie sie das Date mit Ihnen gestaltet und was für Leistungen sie erbringt.
Die Höhe des Honoras hat die Escortdame selber festgelegt und ist nicht verhandelbar. Alle Escortdamen sind freiberuflich selbstständig tätig und sind keine Angestellten der Actrice Consulting and Solution Services UG (haftungsbeschränkt) oder der Werbeplattform TABU ESCORT.
Die Escortdamen handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Alle Honorare der Escortdamen sind inklusive der z. Zt. gültigen MwSt. von 19%.
Selbstverständlich sind alle Escortdamen 100% diskret sowie alle Mitarbeiter von Actrice Consulting and Solution Services UG (haftungsbeschränkt). Das wünschen wir uns auch von Ihnen. Nach dem Motto: „Ein Gentleman genießt und schweigt“. Natürlich dürfen Sie uns gerne jederzeit weiterempfehlen.
Ja, selbstverständlich. Klären Sie dies bitte direkt mit Ihrer Escortdame ab, die Dame wird darüber selber entscheiden.
Wenn dies doch einmal passieren sollte, so teilen Sie dies bitte der Escortdame zu Beginn des Dates mit. In diesem Falle erstatten Sie bitte der Dame ihre Taxi- oder Anfahrtskosten und die bereits verbrachte Zeit.
Bitte klären Sie dies direkt mit der Dame ab.
Gerne beraten wir Sie und suchen gemeinsam, bezugnehmend auf Ihre Wünschen und Vorstellungen, die passende Escortdame aus, dann sollte so etwas nicht vorkommen.
Im umgekehrten Fall kann es ebenfalls vorkommen, dass die Escortdame Gründe hat, das Date vorzeitig abzubrechen. Die Escortdame entscheidet darüber selbst und wird uns umgehend darüber informieren.
Nein. Escortdamen sind im Gegensatz zu Modellen nicht besuchbar. Die Escortdamen kommen sehr gerne zu Ihnen ins Hotel, oder auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie nachweisen können, dass Sie an der angegebenen Adresse wohnhaft sind.
Das sollten Sie nicht tun. Die Escortdamen wollen anonym bleiben und weder nach ihrer E-Mail Adresse, Telefonnummer noch ihrer Handynummer gefragt werden.
Das ist der Grund, warum sich die Escortdamen auf der Homepage präsentieren und so ihre Privatsphäre geschützt wissen.
Das garantiert auch Ihnen als Kunde absolute Anonymität und Sicherheit.
Gerne können Sie ein Feedback an uns mailen. Aus Diskretionsgründen verzichten wir drauf, Feedbacks auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Sie können jederzeit die Dame über die Werbeplattform wieder buchen, sofern die Dame damit einverstanden ist. Nachrichten leiten wir gerne weiter.